
Ein Schornstein führt die Abgase, die bei der Verbrennung entstehen, nach außen. Gleichzeitig wird Luft angesaugt und dieser Zug entfacht das Feuer. Dabei darf dieser Zug weder zu gering noch zu stark sein, denn bei einem zu geringen Zug brennt das Feuer nicht richtig und bei einem zu starken Zug brennt das Feuer zu heiß und zu schnell ab.
Welcher Schornstein in welcher Dimension benötigt wird sowie wo und wie er angeschlossen sein muss, muss immer mit dem zuständigen Schornsteinfeger abgesprochen werden, der den Schornstein später auch abnimmt. Die Schornsteinabreckung für den Regenschutz ist auch ein wichtiges Zubehör.
Die Stellung des Schornsteinfeger- Meister
Inhaltsverzeichnis
Der Schornsteinfegermeister bzw. die Schornsteinfegermeisterin stellt, trotz des Eingreifens der EU, die entscheidende Person bei der Planung und Ausführung von Arbeiten an Schornsteinen und Abgasanlagen dar.
Er ist sozusagen die Schaltstelle und übernimmt neben seiner Kontrollfunktion die Planungsfunktion zwischen Bauherr, Errichter (Bauunternehmen oder Bauherr selbst) und ggf. Heizungsfachmann. Aufgrund der seit Jahrzehnten gewachsenen Erfahrung, ist und bleibt er der entscheidende und wichtigste Ansprechpartner. Wir empfehlen (und es ist streng genommen auch so gefordert) sich vor Baubeginn die Meinung und Ratschläge des zuständigen Bezirksschornsteinfegers einzuholen.
- Schornsteinverlängerung / Kaminerhöhung DW doppelwandig mit einer mineralischen Isolierung von 25mm, Erhöhung um 500mm bis 2500mm Höhe; Ø 130mm bis 600mm Innendurchmesser, Edelstahl
- Komplettset bestehend aus einer Grundplatte mit Einschub, Längenelement DW, Mündungsabschluss und Klemmbänder für eine einfache Montage zur Verlängerung bestehender Schornsteine. Länge des Einschubs beträgt 250mm. Das Maß der Montageplatte beträgt 400mm*400mm
- Lasergeschweißte Komponenten aus hochwertigem Edelstahl 1.4571 / 1.4404 V4A zur Errichtung oder Verlängerung von Außenschornsteinen
- Hergestellt in Deutschland mit 25 Jahre Hersteller Garantie
- CE-Zertifiziert und TÜV geprüft. Zugelassen bis zu einer Dauerbetriebstemperatur von 600°C.
Baugenehmigung beim Bau von Schornsteinen
Die häufig diskutierte Frage ob für einen Schornstein eine Baugenehmigung erforderlich ist, richtet sich nach den jeweiligen Landes Bauordnungen. In der Regel, d.h. bei kleinen und mittleren Schornsteinanlagen für Hausbesitzer, ist keine Baugenehmigung erforderlich. Auch bei einer Schornsteinsanierung lieber den Schornsteinfeger zu Rate ziehen.
Du solltest den zuständigen Schornsteinfegermeister allerdings rechtzeitig vor Baubeginn (i.d.R. 10 Tage vor Beginn der Arbeiten) über die Art und Umfang der Arbeiten informieren und ggf. gemeinsam eine Ortsbesichtigung durchführen.
Versäumst du das und der Schornsteinfeger hat berechtigte Einwände gegen die Art und Weise der Ausführung kann er im Zweifel den Rückbau der gesamten Anlage verlangen.

Anordnung des Schornsteins im/ am Gebäude!
Die Planung einer Schornsteinanlage erfordert unter anderem die Standortbestimmung. Um Fehler und höhere Kosten bei der Ausführung zu vermeiden, sollst du vorab den geplanten Standort der Anlage unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachten. Der Schornstein sollte so aufgestellt werden, dass er sich in die örtlichen und baulichen Gegebenheiten des Gebäudes einpasst.
Dabei sollte nicht nur der erste Meter berücksichtigt, sondern der gesamte Verlauf der Anlage betrachten werden. Insbesondere vorhandene Dachkonstruktionen sind in die Entscheidung beim bau von Schornsteinen mit einzubeziehen.
Die Lage sollte so gewählt werden, dass der Schornstein möglichst ohne Schrägführung und mit den Vorschriften entsprechenden Abstand, an den Dachsparren vorbeigeführt wird.
Es ist darüber hinaus zu empfehlen, den Schornstein in oder an Gebäuden so anzuordnen, dass die Schornsteinmündung in der Nähe der höchsten Dachkante liegt.
Eine Anordnung in Firstnähe hat entscheidende Vorteile. Der freistehende Teil über Dach ist vor allem den Windkräften und auch der Witterung nicht so stark ausgesetzt. Bei Schornsteine deren Mündung an einer niedrigen Dachkante endet, kommt es immer wieder zu Zugproblemen durch Fallwinde die in den Schornstein drücken.
Die Windkräfte werden dabei, in Abhängigkeit von der Gebäudeausrichtung, an der Dachfläche vom First zur Dachkante gedrückt und strömen so zwangsläufig über und in den Schornstein.

Standsicherheit!
Beim Bau von Schornsteinen / Kurz und knapp: Ein Schornstein ist standsicher auszuführen. Dies ergibt sich u.a. aus der DIN V 18160 Teil 1 Abschnitt 13 (Nachweis der Standsicherheit). Demnach ist sicherzustellen, dass die Eigenlast des Schornsteins ausreicht um ihn durch Windeinflüsse nicht kippen zu lassen. Dafür ist es erforderlich den Schornstein in gewissen Abständen (meist alle 3 m) durch Wandhalterungen oder Seilabspannungen zu sichern.
Die zulässige Höhe des Schornsteins über der höchsten seitlichen Abstützung ist von den Abmessungen des Schornsteins, seinem Gewicht und von der Höhe der Schornsteinmündung über der Geländeebene, abhängig. Die freie Auskragung (zulässige Höhe ab der letzten Abstützung) beträgt i.d.R. 3 m.
Reicht die Eigenlast eines gemauerten oder mehrschaligen Systemschornsteins aufgrund der Höhe oder des niedrigen Gewichts nicht aus, so ist ggf. eine Bewehrung oder Winkeleinfassung einzubauen. Bei doppelwandigen Edelstahlschornsteinen die an der Außenwand montiert werden, sind im Bedarfsfall Seilabspannungen an den Schornsteinen zu montieren.
Brandschutz beim Bau von Schornsteinen!
Schornsteine müssen unmittelbar auf dem Baugrund gegründet oder auf einem feuerbeständigen Unterbau errichtet sein;
es genügt ein Unterbau aus nichtbrennbaren Baustoffen.
+ Schornsteine in Gebäuden mit geringer Höhe
+ für Abgasrohre, die oberhalb der obersten Geschossdecke beginnen
+ sowie für Schornsteine an Gebäuden
Quellen: Feuerungsverordnung, DIN 4705, DIN 18160, www.schornsteinfegermeister.de, www.schornsteinfeger.de
Geh auf Nummer sicher und ziehe beim Bau von Schornsteinen den Schornsteinfeger hinzu! Der gibt dir wichtige Tipps bei der Ausführung und kann evtl. einen guten Fachbetrieb in deiner Nähe empfehlen!
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